B.4.1 Handlungsfeld: Auftragsmanagement | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperationsleitung stellt sicher, dass alle Schritte von der Auftragsanbahnung über die Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung durch ein einheitliches Verfahren des Auftragsmanagements erfasst, verfolgt und bearbeitet werden. Z.B. durch Schaffung eines gemeinsamen Verfahrens für Erstkontakte, Beratung, Vorerkundung, Angebote, Vertragsgestaltung, Leistungsdokumentation, Fakturierung etc.
Praxishilfen zur Umsetzung > | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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Auftragsdeckungsbeiträge / Teilkostenrechnung Kommissionen | Wichtig bei der Ermittlung von Deckungsbeiträgen ist, dass nur die tatsächlich zum Auftrag gehörenden und dem Auftrag klar zuzuordnenden Kosten vom Nettoumsatzerlös abgezogen werden. Kalkulatorische Kosten und betriebliche Fixkosten können nicht in Abzug gebracht werden, da die Deckungsbeitragsrechnung nicht nach dem Prinzip der Vollkostenverrechnung funktioniert. |
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B.4.2 Handlungsfeld: Kundenkommunikation | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperationsleitung stellt sicher, dass dem Kunden ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung steht, mit dem er alle offenen Fragen verhandeln und klären kann und der die Leistungen intern koordiniert. Derartige Aufgaben können z.B. durch eine Bauleitung oder eine Projektleitung übernommen werden. | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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B.4.3 Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es werden regelmäßig Maßnahmen ergriffen, um den sozialen und persönlichen Zusammenhalt in der Kooperation zu fördern und zu stärken. Z.B. Durchführung von Sitzungen und Versammlungen in den Partnerbetrieben, gemeinsame Schulungen, Kooperationsfeiern und –events, gemeinsame Freizeitaktivitäten etc. | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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B.4.4 Handlungsfeld: Konfliktregelung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Maßnahmen für den Umgang mit Konflikten bzw. für die Schlichtung von Streitfällen zwischen den Kooperationspartnern sind in Übereinstimmung mit der Kooperationsvereinbarung und dem Gesellschaftsvertrag umgesetzt. Z.B. durch die Einrichtung einer Schiedsstelle, Berufung der Mitglieder, Erstellung einer Geschäftsordnung etc. | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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