B.4Organisation der Zusammenarbeit / Zusammenhalt und Umgang miteinanderZiel: Das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen ist effizient organisiert. Für den Kunden ist jederzeit erkennbar, dass er es mit einer Kooperation zu tun hat und nicht mit einem losen Verbund von Einzelbetrieben.
Der soziale Zusammenhalt der Kooperation wird systematisch gepflegt.
B.4.1 Handlungsfeld: Auftragsmanagementdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Kooperationsleitung stellt sicher, dass alle Schritte von der Auftragsanbahnung über die Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung durch ein einheitliches Verfahren des Auftragsmanagements erfasst, verfolgt und bearbeitet werden.

Z.B. durch Schaffung eines gemeinsamen Verfahrens für Erstkontakte, Beratung, Vorerkundung, Angebote, Vertragsgestaltung, Leistungsdokumentation, Fakturierung etc.

Praxishilfen zur Umsetzung >
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
Auftragsdeckungsbeiträge / Teilkostenrechnung KommissionenWichtig bei der Ermittlung von Deckungsbeiträgen ist, dass nur die tatsächlich zum Auftrag gehörenden und dem Auftrag klar zuzuordnenden Kosten vom Nettoumsatzerlös abgezogen werden. Kalkulatorische Kosten und betriebliche Fixkosten können nicht in Abzug gebracht werden, da die Deckungsbeitragsrechnung nicht nach dem Prinzip der Vollkostenverrechnung funktioniert.
B.4.2 Handlungsfeld: Kundenkommunikationdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Kooperationsleitung stellt sicher, dass dem Kunden ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung steht, mit dem er alle offenen Fragen verhandeln und klären kann und der die Leistungen intern koordiniert.

Derartige Aufgaben können z.B. durch eine Bauleitung oder eine Projektleitung übernommen werden.
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
B.4.3 Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhaltdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Es werden regelmäßig Maßnahmen ergriffen, um den sozialen und persönlichen Zusammenhalt in der Kooperation zu fördern und zu stärken.

Z.B. Durchführung von Sitzungen und Versammlungen in den Partnerbetrieben, gemeinsame Schulungen, Kooperationsfeiern und –events, gemeinsame Freizeitaktivitäten etc.
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
B.4.4 Handlungsfeld: Konfliktregelungdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Maßnahmen für den Umgang mit Konflikten bzw. für die Schlichtung von Streitfällen zwischen den Kooperationspartnern sind in Übereinstimmung mit der Kooperationsvereinbarung und dem Gesellschaftsvertrag umgesetzt.

Z.B. durch die Einrichtung einer Schiedsstelle, Berufung der Mitglieder, Erstellung einer Geschäftsordnung etc.
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen: