Die Verfahren zur Feststellung von Mängeln sowie die Veranlassung ihrer Beseitigung sind klar geregelt.
Die Projekt-/Bauleitung achtet auf Ordnung und Sauberkeit und veranlasst die laufende Anpassung der Baustelleneinrichtung an die Baufortschritte.
Es findet eine fortlaufende Kontrolle und Steuerung der Bauzeiten- und Termine statt.
Die mit dem Bauherrn vereinbarte Abnahme sowie der Auftragsabschluss werden sorgfältig vorbereitet und zur Kundenbindung genutzt.