A.1.1 Handlungsfeld: Zielsetzung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es gibt eine klare Zielsetzung, warum wir die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in einer Kooperation anstreben. Die Situation des eigenen Unternehmens wurde sorgfältig analysiert. Es werden Synergieeffekte für Vorhaben angestrebt, die unser Unternehmen aus eigener Kraft nicht realisieren kann. Es wurde herausgearbeitet, für welche Arbeitsbereiche die Zusammenarbeit mit anderen Betrieben angestrebt wird.
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Checkliste Zielerwartungen | Welche Ziele verbindet Ihr Unternehmen mit der Gründung einer Baukooperation oder mit der Mitwirkung an einer Baukooperation? Was ist für Ihr Unternehmen besonders wichtig? Auf welche Ziele sollten sich Ihre weiteren Anstrengungen zum Aufbau einer oder zum Eintritt in eine Kooperation konzentrieren? Bündeln Sie Ihre Zielerwartungen und formulieren Sie zur Absicherung Ihres weiteren Vorgehens entsprechende Begründungen für die wichtigsten Ziele! Nutzen Sie zur Vertiefung der Zielerwartungen auch die Praxishilfe: Checkliste Nutzenerwartungen! |
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A.1.2 Handlungsfeld: Nutzen | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es gibt klare Vorstellungen, welchen Nutzen wir aus der Zusammenarbeit in der Kooperation ziehen wollen. Z.B. Verbesserung von Arbeitsabläufen, Minimierung von Risiken, neue Investitionsmöglichkeiten, Erweiterung des Leistungsangebotes, Verbesserung der Qualität u.a.
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Checkliste Nutzenerwartungen | Welchen Nutzen erwarten Sie durch die Gründung oder durch die Beteiligung an einer Baukooperation hinsichtlich der Ziele, die Ihnen wichtig sind? Durchdenken Sie dabei auch die eigene strategische, wirtschaftliche und organisatorische Situation und ziehen Sie Rückschlüsse für die Verbesserung Ihres eigenen Unternehmens! Nutzen Sie von Anfang an die Möglichkeit, die Position des eigenen Unternehmens zu stärken! |
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A.1.3 Handlungsfeld: Chancen und Risiken | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Chancen und Risiken der Zusammenarbeit in der Kooperation sind sorgfältig abgewogen. Wir haben unsere eigene Kooperationsfähigkeit ernsthaft überprüft. Z.B. Fähigkeit der Führungskräfte und Beschäftigten zum Miteinander, wirtschaftliche Stabilität und künftige Marktchancen, Image des eigenen Betriebes, Bereitschaft zur Bindung an andere Marktpartner und Wettbewerber, Bereitschaft, eigene Mittel und Kapazitäten zu investieren etc.
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Kooperations(fähigkeits)-Check | Kooperieren, arbeiten im Team, ein gemeinsames Verständnis von Qualität und guter Unternehmensführung, gemeinsam Ideen entwickeln und umsetzen, im Rahmen gemeinsamer Projekte auch weisungsgebunden zu sein u.v.a.m. gehört zu den Herausforderungen in einer erfolgreichen Unternehmenskooperation. Die folgende Selbsteinschätzung hilft Klarheit über zentrale „Tugenden“ der beteiligten Kooperationspartner bzw. Unternehmen zu gewinnen. |
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A.1.4 Handlungsfeld: Arbeitsqualität | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Unser Unternehmen bringt hinsichtlich der Arbeitsqualität und hinsichtlich der Arbeitsgestaltung gute Voraussetzungen für die betriebsübergreifende Zusammenarbeit mit. Es werden kontinuierlich Maßnahmen zur Sicherung der Qualität sowie Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit umgesetzt. Z.B. durch ein systematisches Qualitätsmanagement sowie durch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Zur Überprüfung und zum dokumentarischen Nachweis der Maßnahmen wird empfohlen, die CASA-bauen-Selbstbewertung durchzuführen. | | | |
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A.2.1 Handlungsfeld: Partnerprofil | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die in Frage kommenden Kooperationspartner werden sorgfältig ausgesucht. Es wird ein Partnerprofil für die Kooperation mit nachvollziehbaren Auswahlkriterien erstellt. Es werden Übereinstimmungskriterien und wichtige Ergänzungsmerkmale ermittelt; z.B. nach Betriebstyp, Branche/Gewerk, Angebotsspektrum, Betriebsgröße, regionaler Operationsbereich, Kapazitäten etc.
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Checkliste Partnerprofil | Bevor Sie Unternehmen auf die Mitwirkung in der Kooperation ansprechen, sollten Sie ein kleines Dossier über die wichtigsten Anforderungen und Übereinstimmungskriterien für Bewerber anlegen. Binden Sie sich gezielt nur an solche Partner, die dem Anforderungsprofil der Kooperation entsprechen und die ihrerseits bereit sind, ihre Bewerbung durch entsprechende Auskünfte zu untermauern! |
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A.2.2 Handlungsfeld: Unternehmenskultur | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es wird überprüft, ob die in Frage kommenden Partnerunternehmen über ein ähnliches Verständnis von guter Führung und von guter Arbeit verfügen (Unternehmenskultur). Die in Frage kommenden Kooperationsunternehmen werden z.B. nach erkennbar partnerschaftlichen Grundsätzen geführt. Es herrscht ein gutes Betriebsklima. Die Unternehmen zeichnen sich durch Verlässlichkeit aus und pflegen sowohl intern die Beziehungen zu ihren Beschäftigten wie extern die Beziehungen zu ihren Kunden und sonstigen Partnern.
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Checkliste Unternehmenskultur | Machen Sie sich mit der Unternehmenskultur kooperationswilliger potentieller Partner vertraut. Überprüfen Sie, ob die Werte und Ziele, die im Unternehmen gelebt werden, zu den Werten und Zielen des Kooperationsvorhabens passt. |
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A.2.3 Handlungsfeld: Kooperationseignung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es wird sichergestellt, dass die in Frage kommenden Kooperationspartner über grundlegende Voraussetzungen zur Mitwirkung in der Kooperation verfügen. Die Messlatte der eigenen Kooperationsfähigkeit gilt auch für potenzielle Kooperationspartner. Die in Frage kommenden Partner verfügen z.B. sowohl über hinreichende wirtschaftliche Robustheit als auch über die grundsätzliche Bereitschaft, in die gemeinsame Unternehmung zu investieren. | | | |
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Bemerkungen:
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A.2.4 Handlungsfeld: Qualitätssicherung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es wird überprüft, ob die Kooperationspartner hinreichende Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Wahrung von Sicherheit und Gesundheit ergreifen. Die Partner werden aufgefordert, entsprechende Nachweise über Zertifizierungen vorzulegen. Darüber hinaus wird empfohlen, gemeinsam die CASA-bauen-Selbstbewertung durchzuführen. | | | |
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A.4.1 Handlungsfeld: Vertrauensbildung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Alle Aktionen der Bildung und Ausgestaltung der Kooperation werden für die Partner transparent und einvernehmlich durchgeführt. Es werden Spielregeln festgelegt die es ermöglichen, dass offen über Ziele und Erwartungen diskutiert wird und dass Entscheidungen einvernehmlich getroffen werden.
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Checkliste vertrauensbildende Maßnahmen | Vertrauen ist die grundlegende Basis für eine erfolgreiche Kooperation. Vertrauen darauf, dass sich alle Partner im Sinne der gemeinschaftlich verfolgten Interessen verhalten, stabilisiert die Beziehungen zueinander, unterstützt eine offene Kommunikation, verhindert unnötige Fraktionierung, hilft beim Überwinden von Schwierigkeiten, beschleunigt Entscheidungsprozesse und erhöht die Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Aufgaben. |
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A.4.2 Handlungsfeld: Gemeins. Strategieentwicklung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es wird von Anfang an sichergestellt, dass die strategische Ausrichtung und die wichtigsten Ziele der Kooperation gemeinsam beraten und festgelegt werden. Gegebenenfalls wird ein Kooperationsleitbild entwickelt.
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Praxishilfe Leitbildentwicklung | Leitbilder beantworten Fragen nach dem Sinn und der Funktion eines Netzwerks, den (internen) Werten, den gemeinsamen Entwicklungszielen, den Spielregeln der Zusammenarbeit und des Führungsstils sowie der Netzwerkkultur. Ihre Entwicklung und Implementierung eröffnet die Chance, ein gemeinsames Verständnis des Netzwerkes und dem zukünftigen Weg der Kooperation zu entwickeln. |
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A.4.3 Handlungsfeld: Kooperationsvereinbarung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die gemeinsam festgelegten Kooperationsspielregeln, Ziele und Grundsätze der Zusammenarbeit werden in einer Kooperationsvereinbarung schriftlich festgehalten. Z.B. die Zielsetzung der Kooperation, die Beziehung der Partner untereinander und zur Gemeinschaft, Informations- und Kommunikationsverhalten, Infrastruktur und Gremien, Entscheidungsstrukturen, Umgang mit Fehlern bzw. mit Konflikten etc.
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Checkliste Kooperationsvereinbarung | Neben der Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform (Rechtsform) für die Kooperation sind zur Abstimmung und Regelung der gemeinsamen Zusammenarbeit weitere Vereinbarungen erforderlich, die in einer Kooperationsvereinbarung zusammengefasst werden können. |
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A.5.1 Handlungsfeld: Kommunikationsregeln | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Wichtige Kommunikationsregeln sowie der Austausch von Informationen sind festgelegt. Die Akteure, Ebenen und Kanäle des Informationsaustausches sind beschrieben und vereinbart. Z.B. Art und Umfang der Fachinformationen, Informationspflichten, Art und Häufigkeit von Sitzungen, Protokollverfahren, Abrufen von Informationen etc.
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Checkliste Kommunikationsregeln | Kommunikation und Informationsaustausch spielen für die Vertrauensbildung, für Motivation und Engagement sowie für einen reibungslosen Ablauf eine grundlegende Rolle. Für die Kooperation ist ein Kommunikationsprozess auf verschiedenen Ebenen so zu organisieren, dass kein Partner von wichtigen Informationen abgeschnitten wird. Erstellen Sie für die verschiedenen Ebenen der Zusammenarbeit in der Kooperation eine Liste der wichtigsten Kommunikationsregeln und sorgen Sie dafür, dass diese im Informations- und Kommunikationsverhalten der einzelnen Partner und Beteiligten tatsächlich gelebt werden können. |
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A.5.2 Handlungsfeld: Kommunikationsinhalte | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Für den Informationsaustausch sind hinsichtlich der jeweiligen Inhalte, Umfänge, der Vollständigkeit und der Aussagefähigkeit verlässliche Regelungen vereinbart. | | | |
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A.5.3 Handlungsfeld: Kommunikationstechnik | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es wird ein einheitliches System der Übermittlung und Dokumentation von Informationen angewendet. Es wird dafür Sorge getragen, dass die Kompatibilität der elektronischen Medien garantiert ist. | | | |
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A.6.1 Handlungsfeld: Geschäftsanteile | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es ist vereinbart und geregelt, welche Partner welche Geschäftsanteile an der Kooperation übernehmen. Gibt es z.B. Mehrheitseigner oder eine paritätische Aufteilung der Anteile? | | | |
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A.6.2 Handlungsfeld: Rechtsformen | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Rechts- bzw. Gesellschaftsform des Kooperationsunternehmens entspricht den strategischen und wirtschaftlichen Zielen der Partner. Sie ist auf das Geschäftsmodell der Kooperation zugeschnitten. Hierzu wird eine einschlägige Beratung durch Kammern, Verbände, Anwälte in Anspruch genommen. Es wird ein entsprechender notarieller Gesellschaftsvertrag vorbereitet.
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Rechts- bzw. Gesellschaftsformen einer Unternehmenskooperation | Wer über die Gründung eines Unternehmensnetzwerkes nachdenkt, wird mit einer Vielzahl möglicher Gesellschaftsformen konfrontiert. Das Netzwerk ist kein juristisch definierter Begriff. Für die rechtliche Betrachtung muss auf die „klassischen“ gesellschaftsrechtlichen Formen zurückgegriffen werden. Welche Rechtsform für die jeweilige Kooperation die richtige Wahl ist, lässt sich immer nur im Einzelfall entscheiden. |
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A.6.3 Handlungsfeld: Formale Struktur | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es ist festgelegt, mit welchen Organen, Gremien, Arbeitsgruppen und Kontrollfunktionen die Kooperation ausgestattet ist. Z.B. Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung/Vorstand, inhaltliche oder strategische AGs, Aufsichtsrat, Beirat, Schiedsstelle, Interessenvertretung der MA etc.
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A.6.4 Handlungsfeld: Führungsstruktur | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Organe der Leitung werden eingerichtet. Ihre Aufgaben sind geregelt und festgelegt. Es wird empfohlen, für die Leitungsorgane der Kooperation eine Geschäftsordnung aufzustellen. | | | |
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A.6.5 Handlungsfeld: Geschäftsplan | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die geplanten wirtschaftlichen Aktivitäten der Kooperation sind in einem Geschäftsplan festgelegt und dokumentiert. Der Geschäftsplan enthält z.B. Angaben über das allgemeine Vorhaben, die Partner, die Geschäftsfelder, den Kundennutzen, die Finanzplanung und die Risikobewertung etc.
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Geschäftsplan einer Kooperation | Der Geschäftsplan ist ein notwendiges „Handwerkszeug‘“ zur Gründung einer Unternehmenskooperation. Er beschreibt nachvollziehbar die Rahmenbedingungen, unter denen eine geplante Kooperationsgründung erfolgreich realisiert werden kann. Ebenso ist ein Geschäftsplan die Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln und Krediten. |
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A.7.1 Handlungsfeld: Gesellschaftervertrag | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperationspartner schließen einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag. Die Kooperationspartner sollten folgende Themen und Fragestellungen vor einem Notarbesuch geklärt haben: Namen und Gegenstand der Kooperation, Gesellschaftszweck, Wettbewerbsbeschränkungen, Sitz der Gesellschaft, Beginn und Dauer des Geschäftsjahres, Gremien der Kooperation, Mitgliedschaft, Ausscheiden von Gesellschaftern bzw. Aufnahme neuer Gesellschafter, Auflösung der Gesellschaft, Organe der Gesellschaft, Haftung von Gesellschaftern, Beiträge der Gesellschafter, Fragen der Beschlussfassung, Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsstand sowie allgemeine Vertragsbestimmungen.
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Checkliste Kooperationsvertrag | Ein rechtgültiger und wirksamer Kooperationsvertrag wird unter notarieller Mithilfe als Gesellschaftsvertrag geschlossen. Er sollte klare Regelungen zu den nachstehenden Punkten enthalten, die im direkten Bezug zur informellen Kooperationsvereinbarung stehen. |
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A.7.2 Handlungsfeld: Interne Haftung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es ist geregelt, wie kooperationsintern mit Gewährleistungs- und Haftungsfragen umgegangen wird. | | | |
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A.7.3 Handlungsfeld: Konfliktvereinbarung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperationspartner vereinbaren, wie mit internen Konflikten umgegangen wird. Hierzu kann z. B. ein ergänzender Schiedsvertrag abgeschlossen werden. | | | |
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A.7.4 Handlungsfeld: Anmeldung beim Kartellamt | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Partner melden die Kooperation nach § 5b GWB beim zuständigen Kartellamt (Landes- oder Bundeskartellamt) an. | | | |
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B.1.1 Handlungsfeld: Geschäftsfelder | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Geschäftsfelder, in denen die Kooperation tätig wird, sind eindeutig definiert und beschrieben. Die Geschäftsfelder bieten attraktive Möglichkeiten für spezifische Kooperationsdienstleistungen sowie für eine erfolgreiche Profilierung und Professionalisierung. | | | |
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B.1.2 Handlungsfeld: Leistungsmerkmale | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die inhaltlichen und formalen Leistungsmerkmale der Kooperation sind klar herausgearbeitet und formuliert. Die Besonderheiten der Kooperation gegenüber dem Einzelbetrieb sowie Nutzen und Vorteile für den Kunden sind ersichtlich und vermittelbar. Zur Verbesserung des Kundennutzens werden die Impulse von Check-bauen genutzt. | | | |
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B.1.3 Handlungsfeld: Kooperationsaufträge | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Für Kooperationsaufträge sind eindeutige Merkmale festgelegt. Kooperations- und Einzelaufträge sind klar abgegrenzt. Z.B. durch die Art der Akquisition, durch das Auftragsvolumen, durch die Anzahl der beteiligten Betriebe/Gewerke, durch besondere fachliche Merkmale etc.
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Checkliste Auftragsmerkmale | Für die erfolgreiche gemeinschaftliche Entwicklung des Kooperationsgeschäftes ist es wichtig, Kooperationsaufträge klar von Einzelaufträgen abzugrenzen und deutliche Unterscheidungsmerkmale festzulegen. Ab wann bzw. unter welchen Bedingungen gilt ein Auftrag als Kooperationsauftrag mit den entsprechenden Pflichten und Regeln, wann gilt er als Auftrag einzelner Partner? Definieren und beschließen Sie hierfür eindeutige Kriterien, um Interessenskonflikte zu vermeiden. |
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B.1.4 Handlungsfeld: Qualitätsstandards | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperation legt in Übereinstimmung mit ihren besonderen Leistungsmerkmalen verbindliche Qualitätsstandards für die gemeinsamen Bauleistungen fest. Z.B. für fachliche, arbeitssicherheits- und gesundheitsspezifische Aspekte, Kundenorientierung etc. | | | |
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B.3.1 Handlungsfeld: Kooperationsleitung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es wird systematisch überprüft, ob die Kooperationsleitung ihre Aufgaben und Pflichten so wahrnimmt, dass die geschäftliche und organisatorische Entwicklung der Kooperation gefördert wird. Dies kann z.B. geschehen durch regelmäßige Gesellschafterversammlungen, Arbeitssitzungen, Kundenbefragungen etc.
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Management von Unternehmenskooperationen | Das Management einer Unternehmenskooperation – also die Frage wie, von wem, mit welchen Befugnissen, welche Tätigkeiten gemanagt werden - umfasst zumindest zwei zentrale Tätigkeitsfelder. Erstens das kooperationsinterne Management bzw. die Aktivitäten des Managements „in eigener Sache“. Netzwerkzusammenhalt und -entwicklung stehen hierbei an vorderster Stelle. Und zweitens die Planung, Organisation und Durchführung der gemeinsamen (Bau-) Projekte und Maßnahmen für die jeweiligen Auftraggeber. |
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B.3.2 Handlungsfeld: Führungsfunktionen | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten sonstiger Personen mit Führungsfunktionen in der Kooperation sind eindeutig festgelegt. Z.B. für die Funktion der Projektleitung, für die Funktion der Bauleitung oder für die Leitung eines Ausschusses/einer Arbeitsgruppe etc. | | | |
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B.3.3 Handlungsfeld: Gemeinsame Führungskultur | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Vergleichbarkeit der Führungsstile bzw. der Führungsmethoden ist für alle Partner sichergestellt. Z.B. durch die Anwendung gemeinsamer Planungs-, Führungs- und Arbeitshilfen, durch gemeinsame Fortbildung und Trainings, durch die Formulierung gemeinsamer Führungsstandards etc. | | | |
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B.3.4 Handlungsfeld: Einbindung der Beschäftigten | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Beschäftigten der Kooperationsbetriebe werden regelmäßig und kontinuierlich in die Kooperationsaktivitäten einbezogen. Z.B. durch die Beteiligung an Ausschüssen und AGs, durch aktive Einbeziehung in Verbesserungsprozesse, durch die Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen etc. | | | |
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B.3.5 Handlungsfeld: Qualifizierung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es werden systematisch und bedarfsorientiert Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Kooperation sowie zu fachlichen Themen geplant und umgesetzt. Z.B. in den Themenbereichen neue Bauverfahren, neue Arbeitsstoffe, Kundenkontakte etc.
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Checkliste Qualifizierung | Wenn die Kooperation exakt definiert hat, in welchen Geschäftsfeldern sie tätig wird, welche besonderen Leistungsmerkmale sie als Kooperation gegenüber anderen Bauleistungen auszeichnen und welche Standards für alle externen und internen Prozesse und Arbeitsschritte gelten sollen, muss sie auch bemüht und in der Lage sein, für eine den so formulierten Ansprüchen genügende Umsetzung zu sorgen. Qualifizierung und Kompetenzentwicklung sind hierfür unerlässlich. Auf allen Ebenen der Kooperation müssen die jeweils Beteiligten die Fähigkeit haben, den ihnen gestellten Aufgaben gerecht werden zu können. |
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B.4.1 Handlungsfeld: Auftragsmanagement | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperationsleitung stellt sicher, dass alle Schritte von der Auftragsanbahnung über die Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung durch ein einheitliches Verfahren des Auftragsmanagements erfasst, verfolgt und bearbeitet werden. Z.B. durch Schaffung eines gemeinsamen Verfahrens für Erstkontakte, Beratung, Vorerkundung, Angebote, Vertragsgestaltung, Leistungsdokumentation, Fakturierung etc.
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Auftragsdeckungsbeiträge / Teilkostenrechnung Kommissionen | Wichtig bei der Ermittlung von Deckungsbeiträgen ist, dass nur die tatsächlich zum Auftrag gehörenden und dem Auftrag klar zuzuordnenden Kosten vom Nettoumsatzerlös abgezogen werden. Kalkulatorische Kosten und betriebliche Fixkosten können nicht in Abzug gebracht werden, da die Deckungsbeitragsrechnung nicht nach dem Prinzip der Vollkostenverrechnung funktioniert. |
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B.4.2 Handlungsfeld: Kundenkommunikation | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperationsleitung stellt sicher, dass dem Kunden ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung steht, mit dem er alle offenen Fragen verhandeln und klären kann und der die Leistungen intern koordiniert. Derartige Aufgaben können z.B. durch eine Bauleitung oder eine Projektleitung übernommen werden. | | | |
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B.4.3 Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es werden regelmäßig Maßnahmen ergriffen, um den sozialen und persönlichen Zusammenhalt in der Kooperation zu fördern und zu stärken. Z.B. Durchführung von Sitzungen und Versammlungen in den Partnerbetrieben, gemeinsame Schulungen, Kooperationsfeiern und –events, gemeinsame Freizeitaktivitäten etc. | | | |
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B.4.4 Handlungsfeld: Konfliktregelung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Maßnahmen für den Umgang mit Konflikten bzw. für die Schlichtung von Streitfällen zwischen den Kooperationspartnern sind in Übereinstimmung mit der Kooperationsvereinbarung und dem Gesellschaftsvertrag umgesetzt. Z.B. durch die Einrichtung einer Schiedsstelle, Berufung der Mitglieder, Erstellung einer Geschäftsordnung etc. | | | |
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B.6.1 Handlungsfeld: Marketingstrategie | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperation stellt durch eine geeignete Marketingstrategie sicher, dass ihr Bekanntheitsgrad steigt und dass sie sich erfolgreich im Markt verankern kann. Es wird eine gezielte Markenpolitik betrieben. Z.B. durch die fachliche Profilierung in besonderen Leistungssegmenten, durch die Aktivierung von Kundenempfehlungen, durch eine gemeinsame Ausstellung, durch Beteiligung an kommunalen/regionalen Projekten und Initiativen, durch Nutzung hochwertiger Medien, durch Listung auf der INQA-Plattform www.gute-bauunternehmen.de etc.
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Organisationsplan Veranstaltungen | Nutzen Sie für die Außendarstellung zusätzliche Möglichkeiten, Kunden und Interessenten persönlich die Vorteile der Kooperation zu präsentieren. Organisieren Sie hierzu Veranstaltungen, z.B. für bestimmte Kundengruppen und wichtige Partner, und beteiligen Sie sich, wo sinnvoll, an regionalen Messen und Ausstellungen. Planen Sie diese wichtigen Veranstaltungen sorgfältig. |
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B.6.2 Handlungsfeld: Außenauftritt | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es sichergestellt, dass die an Vertrieb und Akquisition beteiligten Partner die Kooperation angemessen darstellen und repräsentieren. Z.B. die besonderen Leistungen der Kooperation, die besonderen Kundenvorteile, die Nutzung eines gemeinsamen Corporate Designs (Logo, Fahrzeugbeschriftung, Briefpapier, Visitenkarten etc. | | | |
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C.1.1 Handlungsfeld: Kundenkontakt | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Informationen und Daten aus Kundenkontakten bzw. Beratungsgesprächen werden den Anforderungen der späteren Bearbeitung (Angebot, Angebotsverfolgung, Koordination der Arbeiten, Abschluss und Rechnungsstellung etc.) entsprechend festgehalten.
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C.1.2 Handlungsfeld: Vorerkundung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es wird sichergestellt, dass die Leistung vollständig beschrieben ist. Es findet eine Vorerkundung/Begehung des Bauvorhabens statt. Erkundet werden z.B. Baugrund, Gewässer, Altlasten, spannungsführende Leitungen, Zufahrts- und Parkmöglichkeiten, Gefährdungsbereiche und Lärmschutzbelange etc.
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C.1.3 Handlungsfeld: Angebotserstellung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperation (vgl. B.4) erstellt ein Angebot, das sowohl den formalen Anforderungen entspricht als auch die Ausführung als Gemeinschaftsleistung hinreichend darstellt. Unklare Positionen sind mit dem Bauherren beraten und geklärt worden, die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind berücksichtigt, die Leistungen sind als Gemeinschaftsleistungen beschrieben.
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C.1.4 Handlungsfeld: Vertragsabschluss | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperation schließt bei Auftragserteilung einen rechtswirksamen Vertrag mit dem Bauherren. Der Vertrag enthält u.a. eindeutige Angaben zu den Gesamt- und Einzelleistungen, zu den Ausführungsfristen, zu Vergütung und Zahlungen, zur Regelung von Streitigkeiten sowie zu besonderen Vertragsbedingungen. | | | |
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C.3.1 Handlungsfeld: Baustellenerkundung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Projekt-/Bauleitung stellt sicher, dass die besonderen Bedingungen der Baustelle vor Ort Eingang in die Planungen der Arbeitsvorbereitung finden. Die Bauleitung berücksichtigt die Ergebnisse der Vorerkundung und nimmt, wo nötig, Detailerkundungen der Baustelle vor. | | | |
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C.3.2 Handlungsfeld: Arbeitsvorbereitung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die einzelnen Arbeitsschritte, die Leistungsreihenfolge und –übergabe werden sorgfältig geplant und abgestimmt. Es wird ein Bauzeitenplan für alle beteiligten Betriebe erstellt.
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C.3.3 Handlungsfeld: Genehmigungen | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Projekt-/Bauleitung stellt sicher, dass die erforderlichen Anträge gestellt, Voranzeigen erstattet und Genehmigungen eingeholt wurden. Z.B. Verkehrswegeplanung, Anzeigen genehmigungspflichtiger Arbeit, Beantragung Energieversorgung, Wasser etc. | | | |
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C.3.4 Handlungsfeld: Baustelleneinrichtung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Bereitstellung und gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen auf der Baustelle ist sorgfältig geplant und vorbereitet worden. Z.B. Einsatz von Gerüsten, Arbeitsbühnen, Kränen, Baggern, Großgeräten; Baustelleneinrichtungsplan, Sozialeinrichtungen, Einrichtung von Lagerflächen etc.
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C.3.5 Handlungsfeld: Leistungsinformation | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Den Ausführenden werden umfassende Informationen über die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt. Z.B. in Form eines Bautagebuches mit Leistungsverzeichnissen, Material- und Bestelllisten, Formblättern für Leistungsdokumentation, Aufmaße, Nachträge, Vorgaben für einzelne Arbeiten etc. | | | |
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C.3.6 Handlungsfeld: Baustellenstartgespräch | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es findet ein gemeinsames Baustellenstartgespräch statt. Die Projekt-/Bauleitung macht die Beschäftigten der beteiligten Betriebe mit den besonderen Gegebenheiten vor Ort, mit den Erwartungen des Kunden und mit den Vorgaben der Projekt-/Bauleitung vertraut. | | | |
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C.5.1 Handlungsfeld: Personaleinsatz | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die einzelnen Kooperationsbetriebe/Gewerke entsenden Beschäftigte auf die gemeinsame Baustelle, die die erforderlichen Arbeiten kompetent und ohne Überforderung ausführen können. Die Partnerbetriebe planen den Personaleinsatz anforderungsgerecht. Es wird sichergestellt, dass die Beschäftigten problemlos und konfliktfrei zusammenarbeiten können.
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Checkliste MA-Profil Kooperationsaufträge | Grundsätzlich sollte jedes Mitgliedsunternehmen der Kooperation dafür Vorsorge treffen und in der Lage sein, das für die jeweiligen Auftragsanforderungen geeignete Personal auf die gemeinsamen Baustellen zu entsenden. Jedes Einzelunternehmen sollte daher dazu angehalten werden, die nachstehenden Kriterien bei der eigenen Kapazitäten- und Personalplanung für gemeinsame Baustellen zu berücksichtigen |
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C.5.2 Handlungsfeld: Beteiligung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Beschäftigten werden angemessen einbezogen. Die Beschäftigten werden zu eigenständiger Funktions- und Qualitätsprüfung der von ihnen ausgeführten Arbeiten angehalten; die Erfahrungen und Anregungen der Beschäftigten werden bei der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme genutzt. | | | |
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C.5.3 Handlungsfeld: Arbeitsgestaltung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Leistungen auf der Baustelle werden so organisiert und gestaltet, dass die Beschäftigten produktiv und motiviert arbeiten können. Die Bauphasen werden auf besondere Belastungen und Gefährdungsrisiken überprüft; entsprechende Schutzmaßnahmen werden ergriffen; der Arbeitseinsatz wird so geplant, dass die Beschäftigten sich gegenseitig unterstützen können; den Beschäftigten stehen die arbeitsrelevanten Informationen (aus Angebot, LV, Vorgaben der Betriebe bzw. der Bauleitung, gemeinsame Ausführungs- u. Sicherheitsstandards, BT) zur Verfügung; die Beschäftigten erhalten eine Rückmeldung über ihre Arbeitsleistung; Baustellenhopping wird vermieden; die Beschäftigten können ihre Arbeiten relativ unterbrechungsfrei zu Ende führen; die Beschäftigten können fachübergreifend zusammenarbeiten und voneinander lernen.
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