A.6.1 Handlungsfeld: Geschäftsanteile | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es ist vereinbart und geregelt, welche Partner welche Geschäftsanteile an der Kooperation übernehmen. Gibt es z.B. Mehrheitseigner oder eine paritätische Aufteilung der Anteile? | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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A.6.2 Handlungsfeld: Rechtsformen | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Rechts- bzw. Gesellschaftsform des Kooperationsunternehmens entspricht den strategischen und wirtschaftlichen Zielen der Partner. Sie ist auf das Geschäftsmodell der Kooperation zugeschnitten. Hierzu wird eine einschlägige Beratung durch Kammern, Verbände, Anwälte in Anspruch genommen. Es wird ein entsprechender notarieller Gesellschaftsvertrag vorbereitet.
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Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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Rechts- bzw. Gesellschaftsformen einer Unternehmenskooperation | Wer über die Gründung eines Unternehmensnetzwerkes nachdenkt, wird mit einer Vielzahl möglicher Gesellschaftsformen konfrontiert. Das Netzwerk ist kein juristisch definierter Begriff. Für die rechtliche Betrachtung muss auf die „klassischen“ gesellschaftsrechtlichen Formen zurückgegriffen werden. Welche Rechtsform für die jeweilige Kooperation die richtige Wahl ist, lässt sich immer nur im Einzelfall entscheiden. |
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A.6.3 Handlungsfeld: Formale Struktur | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es ist festgelegt, mit welchen Organen, Gremien, Arbeitsgruppen und Kontrollfunktionen die Kooperation ausgestattet ist. Z.B. Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung/Vorstand, inhaltliche oder strategische AGs, Aufsichtsrat, Beirat, Schiedsstelle, Interessenvertretung der MA etc.
Praxishilfen zur Umsetzung > | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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A.6.4 Handlungsfeld: Führungsstruktur | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Organe der Leitung werden eingerichtet. Ihre Aufgaben sind geregelt und festgelegt. Es wird empfohlen, für die Leitungsorgane der Kooperation eine Geschäftsordnung aufzustellen. | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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A.6.5 Handlungsfeld: Geschäftsplan | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die geplanten wirtschaftlichen Aktivitäten der Kooperation sind in einem Geschäftsplan festgelegt und dokumentiert. Der Geschäftsplan enthält z.B. Angaben über das allgemeine Vorhaben, die Partner, die Geschäftsfelder, den Kundennutzen, die Finanzplanung und die Risikobewertung etc.
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Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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Geschäftsplan einer Kooperation | Der Geschäftsplan ist ein notwendiges „Handwerkszeug‘“ zur Gründung einer Unternehmenskooperation. Er beschreibt nachvollziehbar die Rahmenbedingungen, unter denen eine geplante Kooperationsgründung erfolgreich realisiert werden kann. Ebenso ist ein Geschäftsplan die Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln und Krediten. |
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