A.7.1 Handlungsfeld: Gesellschaftervertrag | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperationspartner schließen einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag. Die Kooperationspartner sollten folgende Themen und Fragestellungen vor einem Notarbesuch geklärt haben: Namen und Gegenstand der Kooperation, Gesellschaftszweck, Wettbewerbsbeschränkungen, Sitz der Gesellschaft, Beginn und Dauer des Geschäftsjahres, Gremien der Kooperation, Mitgliedschaft, Ausscheiden von Gesellschaftern bzw. Aufnahme neuer Gesellschafter, Auflösung der Gesellschaft, Organe der Gesellschaft, Haftung von Gesellschaftern, Beiträge der Gesellschafter, Fragen der Beschlussfassung, Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsstand sowie allgemeine Vertragsbestimmungen.
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Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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Checkliste Kooperationsvertrag | Ein rechtgültiger und wirksamer Kooperationsvertrag wird unter notarieller Mithilfe als Gesellschaftsvertrag geschlossen. Er sollte klare Regelungen zu den nachstehenden Punkten enthalten, die im direkten Bezug zur informellen Kooperationsvereinbarung stehen. |
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A.7.2 Handlungsfeld: Interne Haftung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es ist geregelt, wie kooperationsintern mit Gewährleistungs- und Haftungsfragen umgegangen wird. | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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A.7.3 Handlungsfeld: Konfliktvereinbarung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Kooperationspartner vereinbaren, wie mit internen Konflikten umgegangen wird. Hierzu kann z. B. ein ergänzender Schiedsvertrag abgeschlossen werden. | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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A.7.4 Handlungsfeld: Anmeldung beim Kartellamt | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Partner melden die Kooperation nach § 5b GWB beim zuständigen Kartellamt (Landes- oder Bundeskartellamt) an. | | | |
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Bemerkungen:
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