B.3.1 Handlungsfeld: Kooperationsleitung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es wird systematisch überprüft, ob die Kooperationsleitung ihre Aufgaben und Pflichten so wahrnimmt, dass die geschäftliche und organisatorische Entwicklung der Kooperation gefördert wird. Dies kann z.B. geschehen durch regelmäßige Gesellschafterversammlungen, Arbeitssitzungen, Kundenbefragungen etc.
Praxishilfen zur Umsetzung > | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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Management von Unternehmenskooperationen | Das Management einer Unternehmenskooperation – also die Frage wie, von wem, mit welchen Befugnissen, welche Tätigkeiten gemanagt werden - umfasst zumindest zwei zentrale Tätigkeitsfelder. Erstens das kooperationsinterne Management bzw. die Aktivitäten des Managements „in eigener Sache“. Netzwerkzusammenhalt und -entwicklung stehen hierbei an vorderster Stelle. Und zweitens die Planung, Organisation und Durchführung der gemeinsamen (Bau-) Projekte und Maßnahmen für die jeweiligen Auftraggeber. |
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B.3.2 Handlungsfeld: Führungsfunktionen | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten sonstiger Personen mit Führungsfunktionen in der Kooperation sind eindeutig festgelegt. Z.B. für die Funktion der Projektleitung, für die Funktion der Bauleitung oder für die Leitung eines Ausschusses/einer Arbeitsgruppe etc. | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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B.3.3 Handlungsfeld: Gemeinsame Führungskultur | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Vergleichbarkeit der Führungsstile bzw. der Führungsmethoden ist für alle Partner sichergestellt. Z.B. durch die Anwendung gemeinsamer Planungs-, Führungs- und Arbeitshilfen, durch gemeinsame Fortbildung und Trainings, durch die Formulierung gemeinsamer Führungsstandards etc. | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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B.3.4 Handlungsfeld: Einbindung der Beschäftigten | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Die Beschäftigten der Kooperationsbetriebe werden regelmäßig und kontinuierlich in die Kooperationsaktivitäten einbezogen. Z.B. durch die Beteiligung an Ausschüssen und AGs, durch aktive Einbeziehung in Verbesserungsprozesse, durch die Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen etc. | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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B.3.5 Handlungsfeld: Qualifizierung | dringender Handlungs- bedarf | Handlungs- bedarf | kein Handlungs- bedarf |
Es werden systematisch und bedarfsorientiert Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Kooperation sowie zu fachlichen Themen geplant und umgesetzt. Z.B. in den Themenbereichen neue Bauverfahren, neue Arbeitsstoffe, Kundenkontakte etc.
Praxishilfen zur Umsetzung > | | | |
Umsetzung durch: bis:
Bemerkungen:
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Checkliste Qualifizierung | Wenn die Kooperation exakt definiert hat, in welchen Geschäftsfeldern sie tätig wird, welche besonderen Leistungsmerkmale sie als Kooperation gegenüber anderen Bauleistungen auszeichnen und welche Standards für alle externen und internen Prozesse und Arbeitsschritte gelten sollen, muss sie auch bemüht und in der Lage sein, für eine den so formulierten Ansprüchen genügende Umsetzung zu sorgen. Qualifizierung und Kompetenzentwicklung sind hierfür unerlässlich. Auf allen Ebenen der Kooperation müssen die jeweils Beteiligten die Fähigkeit haben, den ihnen gestellten Aufgaben gerecht werden zu können. |
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