Es ist geklärt und dokumentiert, welche Artikel, Betriebsmittel oder Dienstleistungen sinnvollerweise zentral durch die Kooperation beschafft und/oder bewirtschaftet werden.
Es werden nur Betriebs- und Arbeitsmittel gemeinsam angeschafft, die den geltenden Funktions- und Sicherheitsstandards entsprechen. Es findet eine regelmäßige Prüfung gemeinsamer Arbeitsmittel statt.
Es sind eindeutige Anforderungskriterien für den Einsatz von Subunternehmen festgelegt. Es ist sichergestellt, dass das Ansehen der Kooperation und die Qualität der Leistungen nicht beeinträchtigt werden.